Eine Bürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, bei der sich ein Dritter (Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeiten der Schule einzustehen.
- Freie Schulen erhalten erst nach 2 Jahren Betrieb staatliche Zuschüsse – diese Regelung soll die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des Schulprojekts prüfen
- In dieser Zeit müssen alle Kosten (u.a. Personal, Miete, Ausstattung) aus Eigenfinanzierung getragen werden.
- Wir nehmen einen Kredit bei der GLS Bank auf – als Sicherheit verlangt diese Kleinbürgschaften von uns (100 Bürgen je 3.000€ für eine Kreditsumme von 300.000€)
Bedingungen der GLS Kleinbürgschaft
- Jeder Erwachsene kann unabhängig von Einkommen und Vermögen eine Bürgschaft bis maximal € 3.000,— übernehmen (mindestens € 500,—)
- Dazu musst du kein Geld bei der Bank hinterlegen: es wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt, keine weiteren Selbstauskünfte wie z.B. Informationen zur Einkommenssituation sind nötig
- Die Aufnahme mehrerer Kleinbürgschaften ist nicht möglich
- Wohnsitz in Deutschland erforderlich
- Nur grundlegende Personalangaben erforderlich
Was heißt das konkret für mich?
- Es muss kein Geld bezahlt werden! Man bürgt nur für eine gewisse Summe. Das bedeutet, dass nur dann Geld bezahlt werden muss, wenn der Kredit von der Schule nicht zurückbezahlt werden kann
- Erst dann, wenn der Trägerverein langfristig nicht mehr in der Lage sein sollte, den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen, würde die Bank auf die Bürgen zugehen
- Die Bürgschaft läuft bis zur vollständigen Tilgung des Kredits (max. 10 Jahre)
- Durch einen Tausch mit einem anderen Bürgen, kannst du auch vorher aus der Bürgschaft aussteigen
Dein Risiko ist klein, denn:
- Die GLS Bank prüft zunächst alle anderen Möglichkeiten, um an das Geld zu kommen
- Die Verwertung von Schuleigentum hat Vorrang & Bürgschaften sind das letzte Mittel
Eine PDF-Zusammenfassung zum ausdrucken & verteilen findet ihr hier.