FAS Lausitz – Wurzelwerk Lausitz e.V.: Headerbild von FAQ

Eine Bürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, bei der sich ein Dritter (Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeiten der Schule einzustehen.

  • Freie Schulen erhalten erst nach 2 Jahren Betrieb staatliche Zuschüsse – diese Regelung soll die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des Schulprojekts prüfen
  • In dieser Zeit müssen alle Kosten (u.a. Personal, Miete, Ausstattung) aus Eigenfinanzierung getragen werden.
  • Wir nehmen einen Kredit bei der GLS Bank auf – als Sicherheit verlangt diese Kleinbürgschaften von uns (100 Bürgen je 3.000€ für eine Kreditsumme von 300.000€)

Bedingungen der GLS Kleinbürgschaft

  • Jeder Erwachsene kann unabhängig von Einkommen und Vermögen eine Bürgschaft bis maximal € 3.000,— übernehmen (mindestens € 500,—)
  • Dazu musst du kein Geld bei der Bank hinterlegen: es wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt, keine weiteren Selbstauskünfte wie z.B. Informationen zur Einkommenssituation sind nötig
  • Die Aufnahme mehrerer Kleinbürgschaften ist nicht möglich
  • Wohnsitz in Deutschland erforderlich
  • Nur grundlegende Personalangaben erforderlich

Was heißt das konkret für mich?

  • Es muss kein Geld bezahlt werden! Man bürgt nur für eine gewisse Summe. Das bedeutet, dass nur dann Geld bezahlt werden muss, wenn der Kredit von der Schule nicht zurückbezahlt werden kann
  • Erst dann, wenn der Trägerverein langfristig nicht mehr in der Lage sein sollte, den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen, würde die Bank auf die Bürgen zugehen
  • Die Bürgschaft läuft bis zur vollständigen Tilgung des Kredits (max. 10 Jahre)
  • Durch einen Tausch mit einem anderen Bürgen, kannst du auch vorher aus der Bürgschaft aussteigen

Dein Risiko ist klein, denn:

  • Die GLS Bank prüft zunächst alle anderen Möglichkeiten, um an das Geld zu kommen
  • Die Verwertung von Schuleigentum hat Vorrang & Bürgschaften sind das letzte Mittel

Eine PDF-Zusammenfassung zum ausdrucken & verteilen findet ihr hier.

Hier gibt es die Bürgschaftserklärung zum Download.
Bitte fülle deine Daten entsprechend aus und gib die ausgefüllte Erklärung bei uns ab.

Wichtig
Unter Punkt 8 musst du dich bei der GLS-Bank selbst identifizieren. Erst dann ist die Bürgschaft rechtmäßig abgeschlossen!

Hier gibt es ein Video-How-To.

Ja! Die GLS Bank verlangt keinen Vermögensnachweis (z.B. Kontoauszug, Depotausdruck, Sparbuch). Du solltest natürlich trotzdem nur bürgen, wenn du dich dabei wohl fühlst und die Bürgschaftssumme in einem angemessenen Verhältnis zu deinem persönlichen Einkommen steht.

Nein. Bei Schulprojekten verzichtet die GLS Bank auf Bonitätsnachweise und SCHUFA-Einträge, da es sich um ein soziales Engagement handelt.

  • Freie Schulen erhalten erst nach 2 Jahren Betrieb staatliche Zuschüsse --> diese Regelung soll die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des Schulprojekts prüfen
  • In dieser Zeit müssen alle Kosten (u.a. Personal, Miete, Ausstattung) aus Eigenfinanzierung getragen werden
  • der staatliche Zuschuss ab Schuljahr 3 ist keine 100%-Finanzierung, daher sind freie Schulen auf das Schulgeld angewiesen

Hier findest du unsere Schulgeldordnung und Tabelle: KlickKlickKlick : )

Wir orientieren uns am Kita-Gesetz und berechnen auf Basis des Nettoeinkommens. Das ist gerechter, weil es zeigt, was Familien tatsächlich zur Verfügung steht – statt Bruttowerte zu nutzen, die viel weniger aussagekräftig sind.
Was das konkret für dich/euch bedeuten würde findest du hier!

Unser Ziel ist es, die Schulbeiträge solidarisch und fair zu gestalten. In vielen freien Schulen liegt der Höchstsatz bei etwa € 250/300. Für Familien mit sehr hohem Einkommen entspricht das oft weniger als 5 % ihres monatlichen Nettoeinkommens. Das finden wir unverhältnismäßig – vor allem, wenn andere Familien einen deutlich größeren Teil ihres Einkommens für die Schulgebühren aufbringen müssen.

Wir haben uns deshalb für einen höheren Höchstsatz (€ 575,— bei einem Kind) entschieden. So stellen wir sicher, dass:

  • Familien mit sehr gutem Einkommen einen fairen Beitrag leisten,
  • einkommensschwächere Familien entlastet werden,
  • niemand gezwungen ist, sein Einkommen offenzulegen – wer es nicht offenlegen möchte, zahlt einfach den Höchstsatz.

Wir laden alle Eltern ein, mit uns ins Gespräch zu gehen. Unser Ziel ist nicht, jemanden aus finanziellen Gründen auszuschließen. Gemeinsam finden wir Lösungen, die zu den individuellen Möglichkeiten passen.